Besondere Geschäftsbedingungen für Ocster Secure Storage

§ 1 Gegenstand des Vertrages

  1. Ergänzend zu diesen Besonderen Geschäftsbedingungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ocster GmbH & Co. KG, Oldenburg (Oldb), Deutschland („Ocster“).
  2. Ocster stellt dem Kunden zum Zwecke der Datensicherung Speicherplatz auf einem nicht für ihn ausschließlich reservierten Server im vereinbarten Umfang zur Verfügung. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung unter http://www.ocster.com/ocster-secure-storage/de zum Zeitpunkt der Bestellung in der vom Kunden gewählten Angebotsvariante sowie aus den Angaben in der Auftragsbestätigung („Ocster Dienste“).
  3. Die Nutzung des Dienstes ist nur durch Eingabe der Benutzerkennung und des persönlichen Kennwortes (im Folgenden: Zugangsdaten) möglich. Diese Zugangsdaten werden vom Kunden bei der Anmeldung vorgegeben und von Ocster bestätigt.
  4. In der Auswahl des Servers und dessen Standortes, auch außerhalb Deutschlands, ist Ocster frei. Ocster ist berechtigt, sich der Server Dritter zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten zu bedienen.
  5. Die dem Kunden eingeräumten Serverfunktionen werden softwaregesteuert zur Verfügung stellt. Der Dienst darf nur mit zugelassener Ocster Software in Anspruch genommen werden. Die Software hat stets dem aktuellen Stand zu entsprechen (Update-Pflicht). Die Updates sind unentgeltlich. Der Dienst kann ferner nur von einem Rechner des Kunden aus in Anspruch genommen werden.
  6. Die Erreichbarkeit der Server von Ocster ist eingeschränkt zu Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von Ocster liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.), nicht zu erreichen ist. Ocster kann den Zugang zu den Leistungen weiterhin beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern. Ocster behält sich ferner vor, einzelne Dienstleistungen aus betrieblichen Gründen ohne Vorankündigung zeitweilig einzuschränken bzw. abzuschalten, soweit der ordnungsgemäße Betrieb des Systems dies erfordert. Ansprüche des Kunden für die während dieser Zeit nicht vollständige oder gänzlich unmögliche Nutzbarkeit des Systems sind ausgeschlossen.
  7. Gerät Ocster mit Leistungsverpflichtungen in Verzug, so ist der Kunde nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Ocster eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält. Die Nachfristsetzung muss in schriftlicher Form erfolgen. Die schriftliche Form kann durch elektronische Form ersetzt werden, wenn der Kunde der Erklärung seinen Namen hinzufügt und das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versieht. Die Nachfrist muss mindestens zwei Wochen betragen.

§ 2 Laufzeit, Kündigung

  1. Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag jeweils um die vereinbarte Zeit oder Mindestlaufzeit, höchstens aber um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von zwei Wochen zum jeweiligen Ablauf der bestimmten Zeit oder Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wird.
  2. Ocster ist bei Verträgen, die eine Laufzeit von bis zu zwölf Monaten haben, berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zu kündigen. Dies gilt auch, wenn der Vertrag sich um eine bestimmte Zeit verlängert hat.
  3. Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für Ocster insbesondere dann vor, wenn der Kunde
    • mit der Zahlung der Entgelte mehr als 20 Kalendertage in Verzug gerät,
    • schuldhaft gegen eine wesentliche vertragliche Pflicht verstößt,
    • schuldhaft gegen die Nutzungsbedingungen für die Ocster Software verstößt.
  4. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

§ 3 Preise und Zahlung

  1. Die Entgelte sind als nutzungsunabhängige Vergütung im Voraus für den vereinbarten Abrechnungszeitraum zu zahlen. Sie enthalten keine Internet- oder Telefongebühren für die Datenübermittlung und den Zugriff auf den Server. Diese hat der Kunde gesondert entsprechend seinen Vereinbarungen mit seinem diesbezüglichen Dienstanbieter zu tragen.
  2. Die Entgelte sind beginnend mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung zu zahlen.
  3. Ist das Nutzungsentgelt im Fall einer Kündigung nur für Teile eines Abrechnungszeitraumes zu berechnen, so wird dieses für jeden Tag auf der Basis von 30 Tagen je Monat berechnet. Überzahlte Beträge werden dem Kunden erstattet, sofern er nicht eine vorzeitige Beendigung des Vertrages selbst zu vertreten hat.
  4. Auch wenn der Kunde den ihm vereinbarungsgemäß zur Verfügung gestellten Speicherplatz nicht vollständig nutzt, ist eine Reduzierung des vereinbarten Entgelts ausgeschlossen. Bei Überschreiten des vereinbarten Speicherplatzes ist Ocster berechtigt, den Datentransfer vom und zum Speicherplatz des Kunden zu unterbinden und/oder dem Kunden den von ihm beanspruchten, zusätzlichen Speicherplatz gemäß Preisliste zu berechnen. Ocster wird dem Kunden die Überschreitung und deren Folgen unverzüglich mitteilen.
  5. Wenn und soweit ein vom Kunden in Anspruch genommener Support nachweislich aufgrund einer mangelhaften Leistung von Ocster erforderlich ist, erbringt Ocster diese Leistung ohne zusätzliches Entgelt.
  6. Ocster ist berechtigt, für die Verlängerungslaufzeiten die Entgelte zu erhöhen. Ocster wird dem Kunden die neuen Entgelte spätestens vier Wochen vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit mitteilen. Die Preiserhöhung bedarf der Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Vertragsverlängerung zu den neuen Konditionen nicht widerspricht und rechtzeitig von seinem Kündigungsrecht Gebrauch macht. Ocster verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen einer unterlassenen Kündigung hinzuweisen.
  7. Ocster ist berechtigt, im Falle einer Änderung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes die Preise für Leistungen, die im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen geliefert oder erbracht werden, ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung des Umsatzsteuersatzes entsprechend anzupassen.
  8. Ändern sich zu einem Zeitpunkt innerhalb des Abrechnungszeitraumes die Entgelte oder deren Bestandteile (z.B. Erhöhung der Umsatzsteuer), so erfolgt eine separate Abrechnung des Leistungszeitraumes vom Beginn des Abrechnungszeitraumes bis zum Änderungszeitpunkt und des Leistungszeitraumes vom Änderungszeitpunkt bis zum Ende des Abrechnungszeitraumes.
  9. Die Entgelte sind mit der Rechnungsstellung durch Ocster zur Zahlung fällig. Die Rechnung wird dem Kunden per E-Mail zugeschickt, sofern nichts anderes vereinbart wird.
  10. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, ist Ocster berechtigt, den Serverzugang des Kunden sofort zu sperren.

§ 4 Weitere Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde hat seine Zugangsdaten unter Berücksichtigung üblicher Sicherheitsstandards auszuwählen und vor dem Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren. Der Kunde ist verpflichtet, sein Kennwort zu ändern, wenn Anlass zu der Vermutung besteht, dass Dritte Kenntnis davon erlangt haben. Die Änderung kann vom Kunden selbst jederzeit online vorgenommen werden. Bei begründetem Verdacht, dass die Zugangsdaten unberechtigt durch Dritte genutzt werden, ist Ocster berechtigt und bei schriftlicher Anforderung durch den Kunden verpflichtet, eine vorübergehende Zugangssperre einzurichten. Der Kunde wird darüber schriftlich informiert und erhält neue Zugangsdaten übersandt. In diesem Zusammenhang entstehende Kosten trägt der Kunde. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen von Ocster nutzen, haftet der Kunde gegenüber Ocster auf Nutzungsentgelt und etwaigen Schadensersatz.
  2. Der Kunde testet im Übrigen gründlich jedes Programm auf Mangelfreiheit und Verwendbarkeit in seiner konkreten Situation, bevor er mit der operativen Nutzung des Programms beginnt. Dies gilt auch für Programme, die er von Ocster erhält. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits geringfügige Veränderungen an der Software die Lauffähigkeit des gesamten Systems beeinflussen kann.
  3. Eine unmittelbare oder mittelbare Nutzung des Ocster Dienstes durch Dritte ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Anzeige des Kunden und schriftlicher Genehmigung durch Ocster gestattet. Eine Genehmigung ist nicht erforderlich für Mitarbeiter des Kunden im Rahmen ihrer Tätigkeit für diesen oder für Mitglieder der Lebensgemeinschaft des Kunden. Wird die Nutzung durch Dritte seitens Ocster nicht gestattet, ergibt sich daraus weder für den Kunden, noch für den Dritten ein Minderungs-, Erstattungs- oder sonstiger (Schadensersatz-) Anspruch.
  4. Der Kunde hat einen Dritten ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen, wenn er diesem die Nutzung der Ocster Dienste ermöglicht. Der Kunde hat auch die Gebühren und Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung der Ocster Dienste durch Dritte entstehen bzw. entstanden sind, wenn und soweit er diese Nutzung zu vertreten hat. Beanstandet der Kunde, dass ihm berechnete Gebühren und Entgelte nicht von ihm oder Dritten verursacht worden sind, für die er einzustehen hat, hat er diesen Nachweis zu führen.
  5. Der Kunde ist weiterhin verpflichtet,
    1. die Ocster Dienste ausschließlich zum Zwecke der Datensicherung zu nutzen;
    2. Ocster – nach Aufforderung schriftlich – mitzuteilen, welche technische Ausstattung zur Teilnahme an den Ocster Diensten verwendet wird;
    3. dafür Sorge zu tragen, dass weder die Ocster-Infrastruktur noch Ocster oder Dritte durch seine Inanspruchnahme oder die ihm zuzurechnender Dritter beeinträchtigt werden;
    4. nicht selbst die Zugriffsmöglichkeit auf die Ocster Dienste missbräuchlich zu nutzen bzw. Dritten eine missbräuchliche Nutzung zu ermöglichen;
    5. die Ocster Dienste nicht zur Verbreitung von oder zur Verweisung auf Informationen zu nutzen;
    6. alle gesetzlichen Bestimmungen zu beachten, die bei der Nutzung der Ocster Dienste von Bedeutung sind. Der Kunde stellt Ocster von allen Ansprüchen frei, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren;
    7. den allgemeinen Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen,
    8. erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich Ocster mitzuteilen (Störungsmeldung) und in angemessenem Rahmen alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen und die Beseitigung der Störung erleichtern oder beschleunigen. Die Störungsmitteilung ist an den für den Kunden zuständigen Support zu richten;
  6. Verstößt der Kunde gegen eine der vorgenannten Pflichten, ist Ocster nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Bis zur Klärung ist Ocster ferner berechtigt, die vertragswidrige Nutzung durch eine Zugangssperre oder andere geeignete Maßnahmen zu unterbinden. Der Kunde ist darüber hinaus verpflichtet, Ocster sämtliche mittelbar oder unmittelbar entstandenen Kosten für sachlichen und personellen Aufwand sowie etwaige Auslagen zu erstatten.
  7. Bei Beendigung des Vertrages ist der Kunde dafür verantwortlich, seine Daten vom Ocster Server abzurufen und eventuell anderweitig zu sichern. Ocster stellt dem Kunden hierfür eine nachvertragliche Abrufmöglichkeit zur Verfügung, und zwar für einen Zeitraum von zwei Wochen bei Kündigung durch den Kunden oder fristloser Kündigung und von vier Wochen bei Kündigung durch Ocster. Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten durch Ocster gelöscht.

§ 5 Datenschutz

Ocster weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass Ocster die auf dem Server gespeicherten Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Die Geltendmachung von Ansprüchen, die mittelbar oder unmittelbar aus dem rechtswidrigen Missbrauch bzw. der Ausspähung von Kundendaten durch Dritte trotz umfangreicher Sicherungsmaßnahmen durch Ocster resultieren, ist gegenüber Ocster ausgeschlossen. Weitere Hinweise sind den Ocster Datenschutzbestimmungen zu entnehmen.